Im Normalfall ist keine Überweisung erforderlich. Lediglich für den Besuch der Sehschule oder der Kindersprechstunde wird eine Überweisung vom Kinderarzt benötigt. Natürlich bieten wir auch für Kinder die Möglichkeit, auf eigenen Wunsch, den besonderen Service und eingehende Untersuchungen der Sehstärke als Selbstzahler-Leistung in Anspruch zu nehmen Sollte die Untersuchung krankhafte Veränderungen der Augen und/oder des Sehvermögens ergeben, übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten für alle weiteren erforderlichen Maßnahmen im Rahmen ihres Leistungsumfanges.